Compliance


Was bedeutete Compliance?

Der Begriff Compliance bedeutet die Einhaltung und Befolgung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Corporate Compliance beinhaltet die Gesamtheit aller unternehmerischen Maßnahmen, welche die Einhaltung und Befolgung aller für das Unternehmen und seine Mitarbeiter geltenden Gesetze und Regelungen im Rahmen der Unternehmenstätigkeit sicherstellen soll. Es geht darum, die Haftung und strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen und deren Mitarbeitern zu vermeiden.

Für wen ist ein Compliance-Management-System interessant und warum?

Compliance ist nicht nur für die großen Konzerne, die in Korruptionsangelegenheiten verstrickt waren, wie z.B. Siemens, Daimler oder Ferrostal, ein Thema. Auch für kleinere oder mittelständische Unternehmen sind Compliance-Systeme eine hilfreiche Präventionsmaßnahme und Bereicherung zum besseren Rechtsverständnis. Sie helfen dabei besondere Zertifizierungen zu erhalten, die Einhaltung der MiLoG-Vorschriften nachzuweisen und sich gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorwürfe der Behörden zu verteidigen. Auch in Haftungsverfahren kann ein bestehendes Compliance-System Verfahrensfolgen abschwächen.

Was bieten wir an?

Wir beraten Unternehmen durch Risikoanalyse, Vermittlung von Strategien, Aufbau von Unternehmensstrukturen, Fortbildung der Mitarbeiter sowie der Vermittlung anonymer Mitteilungsmöglichkeiten (z.B. Telefonhotline), Korruptionsbeauftragter, externer Kontrolleure und Wirtschaftsprüfer.

Hierdurch können das Haftungsrisiko und die strafrechtliche Verfolgung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter in Form von Vernehmung, Durchsuchung oder Verhaftung minimiert werden.

Wovon profitieren die Nutzer eines Compliance-Management-Systems?

Betrugsvorwürfe wegen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungsbetrug, Abrechnungsbetrug, Korruptionsvorwürfe, Steuerhinterziehung, strafrechtliche Organisationsvorwürfe oder Verstöße gegen das MiLoG, sind kostspielig und rufschädigend. Dafür gilt es, sich durch geeignete, erforderliche und zumutbare Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen vorzubereiten.

Im Laufe des Jahres 2021 wird das Wettbewerbsregister seine Funktion aufnehmen. Hierin werden bestimmte Gesetzesverstöße von Unternehmen eingetragen. Öffentliche Auftraggeber sind vor Erteilung eines Auftrags ab dem Wert von 30.000 € zur Einsichtnahme verpflichtet. Ein bestehendes Compliance-System mindert die Bußgelderwartung und hilft beim sogenannten Selbstreinigungsprozess, der zur vorzeitigen Löschung der Einträge im Wettbewerbsregister führt.

Ein besonderes Schutzbedürfnis ergibt sich auch vor dem Hintergrund der Einführung des Unternehmensstrafrechts. Am 16. Juli 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (nachfolgend Verbandssanktionengesetz, kurz VerSanG) veröffentlicht. Durch dieses Gesetz wird das Fehlverhalten sog. Entscheidungsträger eines Unternehmens geahndet. Sanktioniert wird neben dem Fehlverhalten bei der Wahrnehmung unternehmensbezogener Angelegenheiten auch das Unterlassen zumutbarer Aufsichtsmaßnahmen (sogenannter Compliance-Maßnahmen).

Auf der anderen Seite erlaubt das Gesetz die stärkere Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen zur Sanktionsmilderung. Wer bereits über ein Compliance-System verfügt wird nicht nur weniger hart bestraft, sondern erhält auch eher die Möglichkeit der Mitwirkung an der Aufarbeitung durch Durchführung unternehmenseigener interner Untersuchungen.

Ein funktionierendes Compliance-System schützt Ihr Unternehmen damit vor:

  • Bußgeldern (nach § 30 OWiG mittlerweile i.H.v. bis zu € 10 Millionen, in bestimmten Fällen sogar höher; nach dem VerSanG sogar mindestens € 1.000 bzw. € 5.000 in bestimmten Fällen und bis zu € 10 Millionen bzw. 10 % des Jahresumsatzes);
  • Steuerlicher Haftung;
  • der eigentlichen Strafe selbst (z.B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, daraus resultierende Vorstrafen mit weiteren Konsequenzen);
  • Verfahrens-, Gerichts- und Beraterkosten;
  • Schadenersatzforderungen geschädigter Wettbewerber oder auch des eigenen Unternehmens;
  • Nachzahlungen an Steuerbehörden;
  • Beschlagnahme von Vermögenswerten;
  • Vermögensabschöpfung durch den Staat durch Einziehung der Gewinne, die aus ordnungswidrigen Aktivitäten stammen (Vermögensarrest);
  • Pfändung von Firmenkonten sowie der
  • Sicherstellung von Beweismitteln.

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